Auswandern einfach gemacht.

+41 44 803 24 24 Seestrasse 185 b 8800 Thalwil

HomeVersicherungenUVG Schweiz – Das Unfallversicherungsgesetz

UVG Schweiz – Das Unfallversicherungsgesetz

UVG Schweiz – Das Unfallversicherungsgesetz erklärt

Das UVG (Unfallversicherungsgesetz) ist ein zentrales Element des Schweizer Sozialversicherungssystems. Es regelt die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer und deckt sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Die UVG stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, die betroffene Person finanziell abgesichert ist und notwendige medizinische Behandlungen erhält.

Was ist das UVG?

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) wurde 1984 in Kraft gesetzt und verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Es schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz sowie außerhalb des Arbeitsplatzes (Nichtberufsunfälle) und sorgt für eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall, wenn dieser in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Wer ist nach dem UVG versichert?

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer nach dem UVG obligatorisch versichert. Das bedeutet, dass sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitnehmer automatisch durch ihren Arbeitgeber versichert sind. Dazu zählen:

Berufsunfälle: Unfälle, die sich während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg ereignen.

Nichtberufsunfälle (NBU): Unfälle, die sich außerhalb der Arbeitszeit ereignen. Diese sind in der Regel ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden ebenfalls durch das UVG versichert.

– Berufskrankheiten: Krankheiten, die durch die Ausübung des Berufes verursacht werden (z. B. durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen).

‚Selbstständige können sich freiwillig gegen Unfälle versichern lassen, sind jedoch nicht automatisch durch das UVG gedeckt.

Leistungen der UVG

Das UVG bietet umfassenden Schutz und übernimmt eine Vielzahl von Leistungen im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Dazu zählen:

1. Heilbehandlung und Hilfsmittel
Die Unfallversicherung übernimmt alle Kosten, die mit der medizinischen Behandlung nach einem Unfall zusammenhängen. Dazu gehören:

  • Arztbesuche
  • Krankenhausaufenthalte (allgemeine Abteilung)
  • Medikamente
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfsmittel wie Prothesen oder Rollstühle

2. Taggeld

Wenn ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, zahlt die Unfallversicherung ein Taggeld als Einkommensersatz. Dieses Taggeld beträgt in der Regel 80 % des versicherten Lohnes und wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall ausbezahlt, solange die Person nicht arbeitsfähig ist.

3. Invalidenrente

Sollte der Unfall zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führen, wird eine Invalidenrente ausbezahlt. Die Höhe dieser Rente hängt vom Grad der Invalidität ab. Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit beträgt die Invalidenrente 80 % des versicherten Lohnes.

4. Integritätsentschädigung

Wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung entsteht, zahlt die UVG eine einmalige Integritätsentschädigung. Diese Zahlung soll das erlittene Leiden kompensieren und ist unabhängig von der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person.

5. Hinterlassenenrente

Im Todesfall eines Versicherten haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Diese Leistungen umfassen:

  • Witwen- oder Witwerrente: Der Ehepartner erhält 40 % des versicherten Jahreslohns des Verstorbenen.
  • Waisenrente: Jedes Kind erhält 15 % des versicherten Jahreslohns des Verstorbenen. Vollwaisen erhalten 25 %.

Insgesamt dürfen die Hinterlassenenrenten jedoch nicht mehr als 70 % des versicherten Jahreslohns betragen.

Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle

Die UVG unterscheidet klar zwischen Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen.

  • Berufsunfälle sind alle Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg geschehen. Diese sind unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden für alle Arbeitnehmer obligatorisch versichert.
  • Nichtberufsunfälle (NBU) sind Unfälle, die in der Freizeit oder während Aktivitäten außerhalb des Arbeitsplatzes passieren. Für Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, deckt die UVG auch diese Unfälle ab. Wer weniger als 8 Stunden arbeitet, muss sich für Nichtberufsunfälle über die Krankenversicherung zusätzlich absichern.

Kosten und Finanzierung der UVG

Die Prämien für die Unfallversicherung werden je nach Art des Unfalls unterschiedlich finanziert:

  • Berufsunfälle: Die Prämien für die Berufsunfallversicherung werden vollständig vom Arbeitgeber getragen.
  • Nichtberufsunfälle: Die Prämien für Nichtberufsunfälle können entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer getragen werden. In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitnehmer diese Kosten, die direkt vom Lohn abgezogen werden.

Freiwillige UVG-Zusatzversicherung

Neben der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG gibt es die Möglichkeit, sich zusätzlich freiwillig zu versichern. Diese Zusatzversicherung kann höhere Leistungen wie verbesserte Krankenhaustarife (z. B. Privat- oder Halbprivatabteilungen) oder höhere Rentenzahlungen im Falle einer Invalidität oder des Todes umfassen.

UVG und die Lohnfortzahlungspflicht

Während der ersten Tage nach einem Unfall sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Lohn weiter zu zahlen. Ab dem dritten Tag übernimmt die Unfallversicherung die Zahlung des Taggeldes. Diese Regelung sichert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn sie aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig sind.

Unfallprävention und Arbeitssicherheit

Ein wichtiger Bestandteil des UVG ist die Unfallprävention. Arbeitgeber sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehört die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung. Auch die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention und informiert Unternehmen regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen.

Fazit

Das UVG ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems und bietet umfassenden Schutz für Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Es stellt sicher, dass Betroffene finanziell abgesichert sind und Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben. Mit den Leistungen von Heilbehandlungen über Invalidenrenten bis hin zu Hinterlassenenrenten deckt die UVG die wichtigsten Risiken ab, die durch Unfälle entstehen können, und bietet den Versicherten in schwierigen Zeiten Sicherheit.

Checkliste herunterladen

Fülle das Formular aus und erhalte die Checkliste direkt im Anschluss als Download.

Checkliste herunterladen

Fülle das Formular aus und erhalte die Checkliste direkt im Anschluss als Download.