Die Schweiz ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen, Geschäftsreisende und Einkaufstouristen. Da das Land nicht zur Europäischen Union gehört, gelten besondere Zollbestimmungen bei der Einreise. Dieser Ratgeber erklärt dir, welche Waren du in welchen Mengen zollfrei einführen darfst, welche Produkte verboten sind und wie du den Zollprozess reibungslos meisterst.
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Die wichtigsten Themen auf einen Blick:
Auf dieser Seite:
Wichtige Freimengen bei der Einreise in die Schweiz
Bei der Einreise in die Schweiz darfst du bestimmte Mengen an Waren zollfrei einführen. Überschreitest du diese Freimengen, musst du die Waren beim Zoll anmelden und entsprechende Abgaben zahlen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Wertfreigrenze von 150 Schweizer Franken pro Person und Tag.
| Warengruppe | Zollfreie Menge | Hinweise |
|---|---|---|
| Spirituosen (über 18%) | 1 Liter | Ab 17 Jahren |
| Wein, Bier (unter 18%) | 5 Liter | Ab 17 Jahren |
| Zigaretten/Zigarren | 250 Stück | Ab 17 Jahren |
| Tabak | 250 Gramm | Ab 17 Jahren |
| Fleisch und Fleischwaren | 1 kg | Nur aus EU, Island, Norwegen oder Nordirland |
| Butter und Rahm | 1 kg | Darüber: 2 CHF pro zusätzlichem kg |
| Öle und Fette | 5 Liter/kg | Darüber: 2 CHF pro zusätzlichem Liter |
Wichtig
Bei Überschreitung der Freimengen wird die gesamte Menge verzollt, nicht nur der Überschuss! Beispiel: Bei 7 Litern Bier wird die komplette Menge besteuert.
Verbotene und reglementierte Waren
Bestimmte Waren unterliegen bei der Einreise in die Schweiz strengen Beschränkungen oder sind komplett verboten. Achte besonders auf folgende Produkte:
| Streng reglementierte Waren | Verbotene Waren |
|---|---|
| Waffen und Munition (Bewilligungspflicht) | Gefälschte Markenprodukte |
| Medikamente (nur für persönlichen Bedarf, max. 1 Monatspackung) | Drogen und Betäubungsmittel |
| Bargeld über 10.000 CHF (anmeldepflichtig) | Bestimmte Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern |
| Tiere (EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung erforderlich) | Geschützte Tier- und Pflanzenarten (CITES) |
| Pflanzen (je nach Art unterschiedliche Bestimmungen) | Bestimmte Kulturgüter ohne Bewilligung |
Achtung bei Souvenirs
Achte beim Kauf von Souvenirs im Ausland darauf, dass diese nicht aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt wurden. Die Einfuhr solcher Produkte ist verboten und kann zu hohen Bußgeldern führen.
Der Deklarationsprozess am Schweizer Zoll
Wenn du Waren über den Freigrenzen mit dir führst, musst du diese beim Schweizer Zoll anmelden. Der Prozess ist einfacher, als du vielleicht denkst:
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Zollerklärung
- Vorbereitung: Stelle fest, welche Waren du dabei hast und ob sie die Freimengen überschreiten.
- Digitale Anmeldung: Nutze die QuickZoll-App, um deine Waren vor der Einreise anzumelden und Abgaben zu bezahlen.
- Persönliche Anmeldung: Alternativ kannst du an einem besetzten Grenzübergang den roten Zollkanal wählen und deine Waren persönlich anmelden.
- Selbstdeklaration: An unbesetzten Grenzübergängen nutze die Anmeldeboxen für eine schriftliche Selbstanmeldung.
- Abgaben bezahlen: Entrichte die fälligen Zollgebühren und Mehrwertsteuer.
„Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen mündlich und unaufgefordert bei der Einreise angegeben werden.“
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Konsequenzen bei Verstößen gegen Zollbestimmungen
Die Schweiz nimmt ihre Zollbestimmungen sehr ernst. Wenn du Waren nicht korrekt deklarierst oder verbotene Produkte einführst, drohen folgende Konsequenzen:
Mögliche Strafen bei Zollverstößen
-
Nachzahlung der hinterzogenen Abgaben
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Zusätzliche Bußgelder (bis zum Mehrfachen der hinterzogenen Abgaben)
-
Beschlagnahmung der nicht deklarierten Waren
-
Bei schweren Verstößen: Strafverfahren und mögliche Freiheitsstrafen
-
Eintrag ins Zollregister, was zu verstärkten Kontrollen bei zukünftigen Einreisen führen kann
Beispiel: Wenn du 500 Zigaretten (2 Stangen) einführst, aber nur die Freimenge von 250 Stück deklarierst, müsstest du nicht nur die Abgaben für die zusätzlichen 250 Zigaretten nachzahlen, sondern könntest auch ein Bußgeld erhalten. Bei wiederholten Verstößen werden die Strafen empfindlich erhöht.
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Frank Lopp
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