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Aufenthaltsbewilligung Schweiz

Du planst einen Umzug in die Schweiz oder hast bereits konkrete Pläne? Dann ist eine Aufenthaltsbewilligung für dich unverzichtbar. In diesem Leitfaden erfährst du alles Wichtige über die verschiedenen Arten von Bewilligungen, die Voraussetzungen und den Antragsprozess. Mit unseren praktischen Tipps und Checklisten wird dein Weg zur Aufenthaltsbewilligung Schweiz deutlich einfacher.

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Die wichtigsten Themen auf einen Blick:

Auf dieser Seite:

Die verschiedenen Arten der Aufenthaltsbewilligung Schweiz

Die verschiedenen Ausweistypen für die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz

Je nach deiner persönlichen Situation und deinen Plänen in der Schweiz gibt es unterschiedliche Bewilligungstypen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige:

Aufenthaltsbewilligung

Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)

Die Aufenthaltsbewilligung B ist für Personen gedacht, die sich längerfristig in der Schweiz aufhalten möchten. Für EU/EFTA-Bürger gilt:

Details:

  • Gültigkeit: In der Regel 5 Jahre

  • Voraussetzung: Unbefristeter Arbeitsvertrag oder befristeter Vertrag von mindestens 365 Tagen

  • Verlängerung: Möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind

  • Ohne Erwerbstätigkeit: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherung erforderlich

Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

Die Niederlassungsbewilligung ist die umfassendste Bewilligung und kann nach längerem Aufenthalt beantragt werden:

Details:

  • Für EU/EFTA-Bürger: Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit B-Bewilligung

  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne Bedingungen

  • Nahezu gleiche Rechte wie Schweizer Bürger (außer Wahlrecht)

  • Keine regelmäßige Erneuerung notwendig

Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)

Für temporäre Aufenthalte in der Schweiz:

Details:

  • Für befristete Arbeitsverhältnisse zwischen 3 und 12 Monaten

  • Auch für Stellensuchende aus EU/EFTA-Staaten (mit Nachweis finanzieller Mittel)

  • Gültigkeitsdauer entspricht der Dauer des Arbeitsvertrags

  • Bei Anstellungen unter 3 Monaten: Meldeverfahren statt Bewilligung

Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)

Für Personen, die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten:

Details:

  • Wohnsitz muss außerhalb der Schweiz sein

  • Wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erforderlich

  • Gültigkeit: 5 Jahre bei unbefristetem Arbeitsvertrag

  • EU-25-Bürger dürfen überall in der EU wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten

Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)

Spezialbewilligung für bestimmte Personengruppen:

Details:

  • Für Familienangehörige von Beamten internationaler Organisationen

  • Für Angehörige ausländischer Vertretungen

  • Gilt für Ehegatten und Kinder bis zum 25. Lebensjahr

  • Gültigkeit an die Funktion des Hauptinhabers gebunden

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Grundlegende Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung

Die korrekte Antragstellung ist entscheidend für eine erfolgreiche Bewilligung.

Die Anforderungen für eine Aufenthaltsbewilligung Schweiz unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungstyp. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:

Schweiz Berge
Anforderung EU/EFTA-Bürger Drittstaatsangehörige
Identitätsdokument Gültiger Personalausweis oder Reisepass Gültiger Reisepass
Arbeitsnachweis Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstständigkeit Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber beantragt) + Arbeitsvertrag
Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. CHF 21.000 oder Unterstützungsschreiben) Grundsätzlich nicht vorgesehen, außer in Ausnahmefällen
Krankenversicherung Kranken- und Unfallversicherung mit vollständiger Deckung Kranken- und Unfallversicherung mit vollständiger Deckung
Wohnsitznachweis Miet- oder Kaufvertrag für Wohnung/Haus Miet- oder Kaufvertrag für Wohnung/Haus
Zusätzliche Anforderungen - Nachweis besonderer Qualifikationen (z. B. Hochschulabschluss)
Nachweis, dass keine geeignete Person aus CH/EU/EFTA verfügbar ist
Einhaltung der Kontingente
Visum je nach Herkunftsland erforderlich

Besondere Anforderungen für Rentner

Für Rentner gelten spezielle Bedingungen bei der Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung

Für Rentner, die ihren Ruhestand in der Schweiz verbringen möchten, gelten besondere Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 55 Jahre
  • Keine Erwerbstätigkeit im In- oder Ausland
  • Ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt
  • Persönliche Beziehung zur Schweiz (Verwandte oder früherer längerer Aufenthalt)
  • Umfassende Kranken- und Unfallversicherung

Wichtig zu wissen: Die finanziellen Anforderungen können je nach Kanton variieren. In der Regel werden monatliche Einkünfte von mindestens CHF 1.750 pro Person als ausreichend angesehen.

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